Beitrag zur Friedens- und Versöhnungsarbeit
Frieden ist ein hohes Gut - Frieden im eigenen Herzen und Frieden mit anderen! Ein solcher Friede ist nicht selbstverständlich in Europa, erst recht nicht zwischen Deutschen und Polen!
Durch die Visitator Ermland Stiftung wird unser Beitrag zur Friedens- und Versöhnungsarbeit dauerhaft und für kommende Generationen gesichert.
Errichtet wurde die Visitator-Ermland-Stiftung von dem Ermländischen Visitator, dem Ermländischen Konsistorium und den verschiedenen Gruppierungen der Ermlandfamilie. Das Stiftungskapital ist fest angelegt und Spekulationen nicht zugänglich. Der ehrenamtlich tätige Stiftungsvorstand verantwortet die zweckgebundene Mittelvergabe im Sinne der Stiftungssatzung. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Regierungspräsidenten in Münster und ist vom Finanzamt Münster als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
Unterstützung der Arbeit der Ermlandfamilie
Die Visitator Ermland Stiftung will die Arbeit der Ermlandfamilie nachhaltig sichern. In der Stiftungssatzung heißt es allgemein: „Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion und der Völkerverständigung durch die Wahrung und Fortentwicklung des religiösen und kulturellen Erbes Ermlands sowie die Förderung des katholischen Glaubens als Grundlage für Aussöhnung und Verständigung der Menschen des Ermlandes damals und heute. Die Stiftung soll unter anderem der Sonderseelsorge an den Ermländern und ihren Nachkommen in Deutschland dienen.“
Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden
„a. durch Zuverfügungstellung von Mitteln für pastorale und soziale Dienste sowie für regelmäßig wiederkehrende ermländische Wallfahrten und Bildungsveranstaltungen,
b. durch Finanzierung oder Mithilfe bei der Finanzierung von Stellen für Mitarbeiter/innen …,
c. durch Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung sowie Mittelbeschaffung zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.“
Geführt wird die Stiftung von einem dreiköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand, der vom Stifter beziehungsweise von dem Stiftungsrat berufen wird. Dem Stiftungsrat, der ähnlich wie bei einem Aufsichtsrat eines Unternehmens die Arbeit des Vorstandes kontrollieren und übermachen muss, gehören je drei Mitglieder von Konsistorium und Ermländerrat an.
Religiöses Erbe des Ermlandes wahren
Der Wahrung und Fortentwicklung des religiösen und kulturellen Erbe des Ermlands hat sich die „Visitator Ermland Stiftung“ verpflichtet. Die Stiftungsurkunde ist am 19. April 2007 vom Regierungspräsidenten in Münster, Dr. Jörg Twenhöven, an den Stiftungsvorsitzenden Domherr Msgr. Dr. Lothar Schlegel im Beisein der Vorstands- und von Stiftungsratsmitgliedern persönlich übergeben worden. „Der katholische Glaube als Grundlage soll die Aussöhnung und Verständigung der Menschen des Ermlandes fördern“, betont Schlegel. Die Stiftung soll unter anderem der Sonderseelsorge an den mit dem Ermland verbundenen Katholiken in Deutschland dienen. Damit soll die Arbeit der Ermlandfamilie auf Dauer gesichert werden.
Die neue Stiftung will Mittel für pastorale und soziale Dienste sowie für regelmäßig wiederkehrende ermländische Wallfahrten und Bildungsveranstaltungen bereitstellen und die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter im Ermlandhaus langfristig absichern. Um die Stiftungszwecke zu verwirklichen, haben sich Vorstand und Stiftungsrat die Aufgabe gestellt, Geldmittel bei Unternehmen und Privatpersonen auch außerhalb der Ermlandfamilie einzuwerben. Auch um Erbschaften soll zur Erfüllung der Aufgaben gebeten werden.